In dieser Reihe teilen wir erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Projekts OnDeMo-FRM. Bereits erschienen:
... sind zentrale Elemente des neuen Produktes "RMV On-Demand-Shuttle" – das gilt für den Markenauftritt (wie zuletzt beschrieben) und analog für die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Auch hier ist der Rahmen verbundweit harmonisiert und es kann lokale Unterschiede geben, etwa aufgrund der gewählten Bedienform.
Grundsätzlich gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Für die On-Demand-Verkehre wurden daher nur die Ausnahmen aufgenommen, die durch die Art des Verkehrs, die Fahrzeuge oder die Software bedingt sind. So entstanden die "Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im RMV", die in der Arbeitsgruppe mit allen Partnern diskutiert, abgestimmt und festgelegt wurden.
Die Integration in den RMV-Tarif und die Genehmigungsfähigkeit ließen sich am einfachsten realisieren, indem die Fahrtberechtigung für On-Demand-Verkehre grundsätzlich als Zuschlag zum RMV-Tarif definiert wurde.
Dieser Zuschlag besteht aus
Als Vergünstigung entfällt der Grundpreis für Inhaber einer gültigen RMV-Fahrtberechtigung, Kinder, Mitfahrende, Schwerbehinderte und Polizisten_innen. Die Fahrtberechtigung gilt für die Person, die die Fahrt gebucht hat, sowie für deren mitfahrende Personen. Die Tarifbestimmungen regeln auch die Stornierung bzw. den Nichtantritt der Fahrt.
Die Erfahrung aus zahlreichen weiteren On-Demand-Projekten zeigt, dass der Kunde sich aufgrund des angezeigten Preises für oder gegen die Nutzung entscheidet. Im Vordergrund stehen dabei die Einfachheit des Angebots und die direkte Kommunikation des Preises. Eine untergeordnete Rolle bei der Akzeptanz spielt die nachvollziehbare Zusammensetzung der einzelnen Tarifkomponenten.
Perspektivisch sind auch dynamische Preise denkbar, die je nach Parallelität zu einem ÖPNV-Linienverkehr entsprechend angepasst werden. Das On-Demand-Hintergrundsystem bietet die Möglichkeit, Parallelfahrten in einem bestimmten Umkreis dynamisch zu identifizieren und die Höhe einzelner Zuschlagskomponenten anzupassen.
Bei den Beförderungsbedingungen gibt es zahlreiche Änderungen gegenüber den Standard-Festlegungen des RMV – etwa, dass der Sitzplatz nur über das Buchungssystem bereitgestellt wird, die Buchung über App oder telefonisch erfolgt und Fahrtwünsche gebündelt werden (ggf. mit Umwegen).
Die Kindermitnahme ist neu geregelt, da beispielsweise die Nutzung von Kindersitzen aufgenommen werden musste. Auch das Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge an virtuellen Haltestellen musste abweichend zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen beschrieben werden. Hier gelten erweiterte Regelungen, da teilweise am Straßenrand oder in Parkbuchten gehalten wird und nicht, wie sonst üblich, an Haltestellen.
... gibt es online unter https://sites.rmv.de/ondemo:
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